Gemeinsam Engagiert
Wir setzen uns für unsere Mitglieder ein und bieten vielfältige Vorteile für sie.
Der 1. Verein für Komparserie und Kleindarstellerei Österreichs.
Deine Stellungnahme zum Zuverdienstverbot
Mit der neuen Rechtslage zum Zuverdienst beim Arbeitslosengeld ab 1.1.2026 sind auch viele Kompars:innen und Kleindarsteller:innen direkt betroffen. Besonders problematisch ist, dass bereits kleinste, unregelmäßige Einsätze Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld haben können.
Was heißt das konkret für mich?
Ich bekomme nur ca. 50 € – betrifft mich das wirklich?
Ja. Auch einmalige, geringe Beträge wie eine Komparsen-Aufwandsentschädigung können als Zuverdienst gelten und zu Kürzungen oder sogar zum Verlust des Arbeitslosengeldes führen.
Ich arbeite ja nicht regelmäßig – warum ist das ein Problem?
Gerade das ist das Problem: Die neue Regelung betrifft nicht klassische Nebenjobs, sondern einzelne, unplanbare Einsätze, wie sie in der Komparserie und Kleindarstellerei üblich sind.
Warum sind diese Einsätze trotzdem wichtig?
Komparsentätigkeiten halten Menschen branchennahe und sichtbar, ermöglichen Kontakte und Empfehlungen und sind oft ein erster Schritt zurück in reguläre Beschäftigung in Film, TV oder Theater.
Wer ist besonders betroffen?
Vor allem Frauen, sozial schwächere Personen und Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien. Für viele war geringfügiger Zuverdienst bisher eine wichtige Überbrückung.
Was passiert, wenn ich Einsätze ablehne?
Produktionen und Agenturen verlieren verfügbare Personen, berufliche Kontakte brechen ab und das Risiko von informellen oder unfairen Lösungen steigt.
Wir möchten deine Erfahrungen, Einschätzungen und Vorschläge sammeln und sichtbar machen.
Deine Stimme hilft, die tatsächlichen Auswirkungen dieser Regelung aufzuzeigen.
Ausgewählte Stellungnahmen können anonymisiert auf unserer Website veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung von Namen oder Kontaktdaten erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung.