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Der 1. Verein für Komparserie und Kleindarstellerei Österreichs.


Zusatzverdienstverbot nach dem AlVG seit 01.01.2026

⚠️ REFORM DES ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSGESETZES AB 01.01.2026

WAS SIE FÜR ARBEITSLOSE, MENSCHEN MIT ZUVERDIENST UND BESONDERS FÜR KOMPARS & KLEINDARSTELLER BEDEUTET

Mit 1. Jänner 2026 tritt eine weitreichende Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) in Kraft. Was auf den ersten Blick technisch klingt, hat sehr konkrete Auswirkungen – insbesondere für Menschen mit unregelmäßigen Einkommen, projektbezogener Arbeit und kurzfristigen Engagements, wie sie in Kunst, Kultur, Film und Komparserie üblich sind.

Viele Betroffene wissen derzeit noch nicht, dass diese Reform den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gefährden kann, selbst wenn man „nur ein bisschen dazuverdient“.

Dieser Beitrag soll aufklären, sensibilisieren und helfen, rechtzeitig richtige Entscheidungen zu treffen.


❓ FAQ – HÄUFIGE FRAGEN ZUR REFORM (01.01.2026)

Wen trifft die Reform ab 01.01.2026?

Die Reform betrifft alle arbeitslos gemeldeten Personen, insbesondere:

  • Menschen mit geringfügiger Beschäftigung
  • Personen mit unregelmäßigem oder projektbezogenem Zuverdienst
  • Kompars und Kleindarsteller
  • Menschen mit tageweisen oder kurzfristigen Engagements
  • Personen mit mehreren kleinen Jobs gleichzeitig

Kurz gesagt: Alle, deren Erwerbsarbeit nicht regelmäßig, sondern stückweise erfolgt.

Was bedeutet das für Arbeitslose?

Ab 01.01.2026 gilt Arbeitslosigkeit nicht mehr automatisch, wenn nebenbei geringfügig gearbeitet wird. Das kann zum Verlust von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe führen.

Was bedeutet das für Personen mit unregelmäßigem Zuverdienst?

Wiederkehrende geringfügige Tätigkeiten oder mehrere kleine Jobs können als Beschäftigung gewertet werden und den Leistungsanspruch gefährden.

Was bedeutet das konkret für Kompars und Kleindarsteller?

Mehrere Drehtage oder wiederkehrende Engagements können vom AMS als Beschäftigung gewertet werden. Das Risiko: keine Anerkennung der Arbeitslosigkeit.

Was bedeutet das für projektbezogene / tageweise Engagements?

Kurzfristige Tätigkeiten sind möglich, müssen aber gemeldet werden. Mehrere kurze Engagements können als dauerhafte Erwerbstätigkeit gelten.