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Der 1. Verein für Komparserie und Kleindarstellerei Österreichs.
Komparserie zwischen Österreich und Deutschland
Der 1. Verein für Komparserie und Kleindarstellerei Österreichs informiert:
Hinter Komparserie stehen nicht nur Film, Atmosphäre und Dreherfahrung – sondern auch Fragen zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung, kurzfristiger Kulturarbeit, Zuverdienst, Mindeststandards und gesellschaftlicher Anerkennung kreativer Arbeit.
Der grundsätzliche Unterschied
Deutschland: Komparserie wird überwiegend als arbeitsrechtlich relevante Beschäftigung behandelt.
Daher gibt es Arbeitsverträge, Mindestlohn, Payroll-Systeme, Sozialversicherung, Statusprüfung, Behördenmeldungen, steuerliche Einstufung und spezielle Regeln für kurzfristige oder unständige Beschäftigung.
Österreich: Komparserie bewegt sich oft zwischen Aufwandsentschädigung, tageweiser Beschäftigung, freien Vereinbarungen, fallweisen Anmeldungen und rechtlicher Grauzone.
Das bedeutet weniger Bürokratie – aber oft auch weniger Klarheit, weniger Schutz und weniger soziale Absicherung.
1. Arbeitsrecht
Deutschland erkennt stärker an, dass Kompars:innen weisungsgebunden, organisatorisch eingebunden und Teil einer Produktion sind.
Österreich müsste klarer definieren, wann Komparserie als Beschäftigung gilt, welche Rechte bestehen, welche Mindeststandards gelten und wie Tagesengagements behandelt werden.
2. Sozialversicherung
Deutschland kennt differenzierte Modelle wie kurzfristige Beschäftigung, unständige Beschäftigung und berufsmäßig-unständige Beschäftigung.
Für Österreich wären eigene Regeln für tageweise Filmarbeit sinnvoll – mit klarer Zuordnung zu Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung.
3. AMS und Zuverdienst
Besonders problematisch ist die Situation für arbeitslose Menschen. Schon ein einzelner Drehtag kann Auswirkungen auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe haben.
Österreich müsste kurzfristige kulturelle Tätigkeiten differenzierter bewerten, flexiblere Zuverdienstmodelle schaffen und soziale Abstürze durch einzelne Einsätze vermeiden.
4. Mindestgagen und Arbeitszeit
Deutschland arbeitet mit Mindestlohn, genauer Arbeitszeitdokumentation und verpflichtender Stundenaufzeichnung.
In Österreich wären klare Mindestgagen, transparente Tagespauschalen, nachvollziehbare Überstundenregelungen und verbindliche Dokumentation denkbar.
5. Digitale Verwaltungssysteme
Deutschland nutzt digitale Steuer- und Payroll-Systeme wie ELStAM, elektronische Sozialmeldungen und standardisierte Beschäftigungsmodelle.
Auch Österreich hätte mit FinanzOnline, ÖGK, ELDA, AMS und digitalen Produktionsabläufen technische Möglichkeiten, solche Strukturen besser zu vernetzen.
6. Anerkennung der Tätigkeit
Der wichtigste Punkt ist vielleicht nicht nur juristisch, sondern kulturell.
Deutschland behandelt Komparserie zunehmend als echte Arbeit innerhalb der Filmwirtschaft. In Österreich wird sie oft noch als „Nebenbei“, „Hobby“ oder bloße Aufwandsentschädigung gesehen.
Genau hier braucht es Bewusstsein, Sichtbarkeit und Wertschätzung.
Was wäre realistisch?
Es geht nicht darum, Komparserie zu einem eigenen Lehrberuf zu machen.
Denkbar wären klare arbeitsrechtliche Einstufungen, bessere kurzfristige Beschäftigungsmodelle, sozialversicherungsrechtliche Sonderregelungen, AMS-Ausnahmen für kulturelle Kurzzeitarbeit, Mindeststandards, professionelle Payroll-Systeme, branchenspezifische Leitlinien und bessere Information für Betroffene.
Warum das gesellschaftlich wichtig ist
Die Frage reicht weit über Komparserie hinaus:
Wie geht ein Staat mit Menschen um, die kurzfristig, kreativ, projektbezogen und oft prekär arbeiten?
Das betrifft nicht nur Kompars:innen, sondern auch Kulturarbeiter:innen, Bühnenmenschen, Sprecher:innen, freie Filmschaffende, Veranstaltungstechnik und viele Formen moderner Projektarbeit.
„Sichtbarkeit bedeutet nicht, im Mittelpunkt zu stehen. Sichtbarkeit bedeutet, als Mensch wahrgenommen zu werden.“
spürbar.sichtbar.
im Bild.
als Mensch.
Einschränkung des geringfügigen Zuverdienstes nach dem AlVG seit 01.01.2026
Was sie für Arbeitslose, Menschen mit Zuverdienst und besonders für Kompars:innen und Kleindarsteller:innen bedeutet.
Was hat sich seit 01.01.2026 geändert?
Seit 01.01.2026 wurde der geringfügige Zuverdienst während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe deutlich eingeschränkt.
Während früher ein geringfügiger Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze oft möglich war, ist diese Kombination nun nur noch in wenigen gesetzlich definierten Ausnahmefällen erlaubt.
Warum betrifft das besonders Kompars:innen?
Komparserie und Kleindarstellerei erfolgen häufig nicht regelmäßig, sondern tageweise, projektbezogen und kurzfristig.
Gerade deshalb kann bereits ein einzelner Drehtag Auswirkungen auf den Leistungsbezug haben.
Viele Betroffene müssen daher vor jedem Einsatz genau prüfen, ob eine Tätigkeit gemeldet werden muss und ob dadurch der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gefährdet wird.
Welche sozialen Folgen sieht der Verein?
Der Verein sieht die Gefahr, dass Menschen aus Angst vor sozialrechtlichen Folgen kreative Tätigkeiten ablehnen müssen.
Dabei bieten Drehtage oft nicht nur einen kleinen Zuverdienst, sondern auch:
- soziale Kontakte,
- Tagesstruktur,
- neue Erfahrungen,
- Selbstvertrauen,
- und mögliche Empfehlungen bei der Arbeitssuche.
Warum ist das für Frauen und sozial schwächere Menschen besonders problematisch?
Gerade Menschen mit geringem Einkommen, unsicheren Erwerbsbiografien oder Betreuungspflichten nutzen fallweise Tätigkeiten oft als Möglichkeit, aktiv zu bleiben und Kontakte zu erhalten.
Wenn bereits ein einzelner Einsatz zum Risiko für den Leistungsbezug wird, betrifft das besonders jene, die ohnehin wenig finanzielle Sicherheit haben.
Was kritisiert der Verein?
Der Verein kritisiert nicht die Notwendigkeit klarer Regeln, sondern die fehlende Differenzierung.
Kurzfristige Kulturarbeit, fallweise Filmtätigkeit und geringfügige Tagesengagements sollten nicht automatisch wie reguläre Erwerbsarbeit behandelt werden, wenn sie keine dauerhafte Existenzgrundlage bilden.
Es braucht Lösungen, die Missbrauch verhindern, aber Menschen nicht aus kultureller Teilhabe und sozialer Aktivität drängen.
Zitat von Roman Mohapp
„Was als kleine Aufwandsentschädigung für lange Drehtage gedacht ist und in den Wartezeiten auch Raum für Verpflegung, soziale Kontakte und Empfehlungen bei der Arbeitssuche bietet, wird zum sozialen Risiko. Bereits ein einziger Komparsentag kann den Verlust des Arbeitslosengeldes bedeuten – mit existenziellen Folgen, insbesondere für Frauen und sozial Schwächere. Viele werden Einsätze ablehnen müssen, was Betroffenen wie Agenturen gleichermaßen schadet. Dieses Verbot schafft keine Lösungen, sondern neue prekäre Situationen.“
Roman Mohapp
Gründer und Obmann
Was wäre aus Sicht des Vereins sinnvoll?
Sinnvoll wären differenzierte Regelungen für kurzfristige kulturelle Tätigkeiten.
Denkbar wären zum Beispiel:
- klar definierte Ausnahmen für einzelne Kultur- und Filmtage,
- transparente Meldewege beim AMS,
- eine bessere Unterscheidung zwischen gelegentlichem Einsatz und regelmäßiger Erwerbstätigkeit,
- keine existenzgefährdenden Folgen durch einzelne Drehtage,
- und bessere Information für Betroffene, Agenturen und Produktionen.
Wichtiger Hinweis
Der Verein bietet keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Betroffene sollten vor der Annahme eines Einsatzes direkt mit dem AMS, der Arbeiterkammer oder einer geeigneten Beratungsstelle klären, welche Auswirkungen ein konkreter Drehtag auf den persönlichen Leistungsbezug haben kann.
spürbar.sichtbar.
im Bild.
als Mensch.