Vorstand:

Obmann: Roman Mohapp
Obfrau Stellvertreterin Jasmin Ebraheim
Schriftführer Andreas Emiliani
Schriftführer Stellverter Wolfram Hermann Hubler
Kassier Eva Maria Theresia Barger - Iqbal
Kassier Stellvertreter Wolfram Herrmann Hubler
Rechnungsprüferin: Susanne Delfin
Rechnungsprüfer Stellvertreter Helmut Salmic

 

Vereinssitz:

Büro Roman Mohapp, Lützowgasse 12-14/5.Stock, 1140 Wien

„1. Verein der KomparsInnen und KleindarstellerInnen Österreichs“ hat seinen Sitz in Wien und arbeitet österreichweit

Der Verein will Darsteller vernetzen, in künstlersischen und wirtschaftlichen Belangen beraten,

bei Vorbereitungen für Castings und Projektarbeiten helfen, Austausch und Informationen über Ausschreibungen bieten, Zusammenarbeit mit Kunstschaffenden ermöglichen und pflegen

Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, die als StatistInnen, KomparsInnen und/ oder KleindarstellerInnen tätig sind, waren oder werden wollen. Und jene, welche in wirksamer Form zur Erfüllung der Vereinszwecke beitragen können sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften

Ordentliche Mitglieder sind jene, die den regulären Jahresbeitrag von € 48.- eingezahlt haben und sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.

Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern.

Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden

Was ist die Generalversammlung?

Die Generalversammlung ist ein zentrales Organ unseres Vereins und dient als Treffpunkt für alle Mitglieder, um wichtige Entscheidungen zu treffen, neue Entwicklungen zu diskutieren und die Zukunft unseres Vereins zu gestalten.

Alle 12 Monate muss eine Generalversammlung stattfinden. Die erste Generalversammlung wurde am 26. Oktober 2024 abgehalten.. Hier wurde auch fer Vorstand gewählt. Die nächste Generalversammlung wird im Oktober 2025 abgehalten werden, die nächste Vorstandswahl voraussichtlich im Oktober 2026.

 

Warum sollten Sie teilnehmen?

Die Generalversammlung bietet Ihnen die Möglichkeit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen, Ihre Stimme zu erheben und die Richtung, in die sich der Verein entwickelt, mitzugestalten. Die große Gelegenheit, sich zu engagieren und Teil der lebendigen Community zu sein.

Seien Sie dabei bei unserer Generalversammlung!

 

Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der/die Obmann/Obfrau, in dessen/deren Verhinderung sein/e/ihr/e Stellvertreter/in. Wenn auch diese/r verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.

 

Der Vorstand besteht aus Obmann/Obfrau und Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Stellvertreter/in sowie Kassier/in und Stellvertreter/in

Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt.

Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich. Jede Funktion im Vorstand ist persönlich beziehungsweise durch gewählte Stellvertreter auszuüben.

 

Der/die Obmann/Obfrau führt die laufenden Geschäfte des Vereins.

Der/die Schriftführer/in unterstützt den/die Obmann/Obfrau bei der Führung der Vereinsgeschäfte. Der/die Obmann/Obfrau vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des/der Obmanns/Obfrau und des Schriftführers/der Schriftführerin, in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des/der Obmanns/Obfrau und des Kassiers/der Kassierin.

Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung der anderen Vorstandsmitglieder.

 

Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Rechnungsprüfer haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung.

 

Schiedsgericht: ist eine Einrichtung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird so gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht.

Da die Beschlüsse über Mitgliedsbeiträge erst in der Generalversammlung abgestimmt wurden, war die Mitgliedschaft bis 31. Oktober 2024 kostenlos.

Am 26. Oktober 2024 waren 14  Ordentliche Mitglieder berechtigt den Vorstand zu wählen und über Mitgliedsbeiträge und andere Themen abzustimmen. Man hat sich auf einen Jahresbeitrag von € 48.- geeinigt.